Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Jagdreisebüros HEMING hunting s. r. o.

Artikel I
Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus, die sich aus dem Abschluss eines Reisevertrags zwischen dem Unternehmer und dem Reisenden bzw. dem Besteller ergeben, dessen Gegenstand die Beschaffung einer Reise ist (im Folgenden „Reisevertrag“).
  2. Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist die Festlegung der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus dem Reisevertrag sowie die Erteilung von Informationen gemäß § 14 des Gesetzes Nr. 170/2018 Slg. über Reisen, verbundene Reisedienstleistungen, bestimmte Bedingungen des Unternehmertums im Tourismus sowie über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze (im Folgenden „Reisegesetz“) und gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Vertrags und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der jeweils geltenden Fassung sowie anderer einschlägiger Rechtsvorschriften.
  3. Diese Geschäftsbedingungen wurden im Einklang mit folgenden Rechtsvorschriften erstellt:
    ● Gesetz Nr. 170/2018 Slg. über Reisen, verbundene Reisedienstleistungen, bestimmte Bedingungen des Unternehmertums im Tourismus sowie über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze,
    ● Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung,
    ● Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz in der jeweils gültigen Fassung,
    ● Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Vertrags und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der jeweils gültigen Fassung,
    ● Gesetz Nr. 22/2003 Slg. über den elektronischen Geschäftsverkehr und über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes Nr. 128/2002 Slg. über die staatliche Kontrolle des Binnenmarktes in Verbraucherangelegenheiten und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze in der Fassung des Gesetzes Nr. 284/2002 Slg. in der jeweils gültigen Fassung,
    ● Gesetz Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten in der jeweils gültigen Fassung
    und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften.
  4. Diese Geschäftsbedingungen sind auf der Website heming.com veröffentlicht und können daher archiviert und reproduziert werden.
  5. Der Reisende bzw. der Besteller bestätigt mit seiner Unterschrift unter den Reisevertrag, dass er sich mit den Geschäftsbedingungen eingehend vertraut gemacht hat und deren Inhalt verstanden hat. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integralen Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses zwischen dem Unternehmer und dem Reisenden bzw. dem Besteller und gelten für sämtliche vom Unternehmer organisierten Reisen, einschließlich maßgeschneiderter Reisen, die nicht Teil des aktuellen Angebots sind, sowie für alle damit verbundenen Einzelleistungen.

Artikel II
Begriffsbestimmungen

  1. Unternehmer ist das Jagdreisebüro:
    Firmenname: HEMING hunting s. r. o.
    Sitz: Mierová 371/24, Bratislava – Stadtteil Ružinov, 821 05
    Eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava I, Abt. Sro, Eintrag Nr. 152216/B
    ICO: 56 060 661
    DIČ: 2122209694
    IČ DPH: SK 2122209694
    Vertreten durch: Mgr. Roman Valent – Geschäftsführer
    E-Mail: heming@heminghunting.com
    Tel.: +421 918 900 409
    (im Folgenden „Unternehmer“).
  2. Vermittler ist eine natürliche oder juristische Person, die aufgrund eines Vermittlungsvertrags berechtigt ist, den Abschluss eines Vertrags zwischen dem Unternehmer und dem Reisenden zu vermitteln und den Unternehmer bei den damit verbundenen Rechtshandlungen zu vertreten (im Folgenden „Vermittler“).
  3. Reisender ist eine natürliche oder juristische person, die mit dem Unternehmer einen Reisevertrag oder einen Vertrag über verbundene Reisedienstleistungen abschließt oder für die aufgrund eines abgeschlossenen Reisevertrags Reisedienstleistungen erbracht werden sollen (im Folgenden „Reisender“). Sind mehrere Personen auf Seiten des Reisenden beteiligt, so sind sie gesamtschuldnerisch zur Erfüllung sämtlicher Pflichten aus dem Gesetz und diesen AGB verpflichtet.
  4. Besteller der Reise ist eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Unternehmer einen Reisevertrag abgeschlossen hat, wobei diese Person gleichzeitig Reisender sein kann, aber nicht muss. Ist der Besteller nicht zugleich Reisender, haftet er gesamtschuldnerisch mit dem Reisenden für die Zahlung des Reisepreises.
  5. Reisedienstleistung ist die Beförderung, die Vermietung von Kraftfahrzeugen oder zweirädrigen Kraftfahrzeugen, für deren Führung eine Fahrerlaubnis der Gruppe A erforderlich ist, oder andere touristische Leistungen, die nicht Bestandteil der vorstehend genannten Hauptreiseleistung sind (im Folgenden „Reisedienstleistungen“ oder „Leistungen“).
  6. Reise ist eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reisedienstleistungen, die zum Zweck derselben Reise erworben wurden und vom Unternehmer zusammengestellt wurden, unabhängig davon, ob separate Verträge mit einzelnen Leistungserbringern geschlossen werden, sofern die Bedingungen des § 3 Abs. 1 des Reisegesetzes erfüllt sind.
  7. Verkaufsstelle ist die Betriebsstätte oder ein sonstiger Ort, an dem der Unternehmer üblicherweise seine unternehmerische Tätigkeit ausübt, einschließlich der Website www.heming.com oder anderer Fernkommunikationsmittel, die den Vertragsabschluss ohne gleichzeitige physische Anwesenheit der Vertragsparteien ermöglichen.
  8. Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag, der zwischen dem Unternehmer und dem Reisenden gemäß diesen AGB über die Website des Unternehmers ohne gleichzeitige physische Anwesenheit des Reisenden geschlossen wird.
  9. Dauerhafter Datenträger ist ein Mittel, das es dem Reisenden oder dem Unternehmer ermöglicht, an ihn gerichtete Informationen so zu speichern, dass sie für einen Zeitraum zugänglich sind, der ihrem Zweck entspricht, und das eine unveränderte Reproduktion der gespeicherten Informationen ermöglicht, insbesondere Papier, E-Mail, USB-Stick, CD, DVD, Speicherkarte oder Festplatte.
  10. Aufsichtsbehörde ist:
    Slowakische Handelsinspektion (SOI)
    Inspektorat der SOI für den Bezirk Bratislava
    Bajkalská 21/A, P.O.BOX 5, 820 07 Bratislava
    Abteilung für Aufsichtstätigkeit
    Tel.: 02/58272172
    E-Mail: ba@soi.sk
    https://www.soi.sk/

Artikel III
Vertragsabschluss

  1. Das aktuelle Reiseangebot ist auf der Website des Unternehmers und im Angebotskatalog veröffentlicht. Der Reisende wählt auf der Website eine Reise aus und fordert den Unternehmer durch Ausfüllen eines Anfrageformulars oder auf anderem geeigneten Wege zur Erstellung eines Preisangebots auf. Nach Zustimmung zum Preisangebot schließen die Vertragsparteien den Reisevertrag durch Unterzeichnung beider Seiten ab. Als abgeschlossen gilt ein Reisevertrag, der vom Unternehmer und vom Reisenden bzw. Besteller oder deren gesetzlichem Vertreter oder Bevollmächtigten unterzeichnet wurde. Für minderjährige Kinder handelt deren gesetzlicher Vertreter. Ein Bevollmächtigter kann nur im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht handeln, die auf Verlangen des Unternehmers nachzuweisen ist.
  2. Der Reisevertrag kann auch auf anderem geeigneten Weg abgeschlossen werden, z. B. durch Bestätigung des Preisangebots per E-Mail durch den Reisenden oder über das Reservierungsformular.
  3. Ein abgeschlossener Reisevertrag ist verbindlich und kann nur aufgrund einer Vereinbarung beider Vertragsparteien oder aus gesetzlichen Gründen geändert oder aufgehoben werden.
  4. Mit Abschluss des Vertrags bestätigt der Reisende, dass er vor Vertragsabschluss vom Unternehmer bzw. vom Vermittler Informationen gemäß § 11 und 12 des Reisegesetzes erhalten hat.
  5. Untrennbarer Bestandteil des Reisevertrags sind sämtliche schriftlichen Unterlagen und Informationen, die vom Unternehmer oder Vermittler bereitgestellt werden, insbesondere:
    ● diese AGB in der aktuellen Fassung,
    ● das Formular mit den Standardinformationen für Reiseverträge,
    ● der Angebotskatalog mit Preisverzeichnis,
    ● schriftliche Hinweise – detaillierte Informationen über Reise, Aufenthalt oder bestellte Leistungen,
    ● Informationen, die auf der Website des Unternehmers veröffentlicht sind.
  6. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, in speziellen schriftlichen Angeboten Bedingungen und Spezifikationen anzugeben, die von den auf der Website oder in diesen AGB enthaltenen abweichen; diese haben Vorrang vor den AGB.
  7. Der Vermittler ist nicht berechtigt, mit dem Reisenden einen Vertrag abzuschließen, der andere Bedingungen enthält als jene, die der Unternehmer auf seiner Website, im Angebotskatalog mit Preisverzeichnis oder in anderen veröffentlichten Dokumenten angegeben hat. Dokumente und Informationen, die der Vermittler dem Reisenden bereitstellt und die nicht identisch mit jenen des Unternehmers sind, sind kein Bestandteil des Reisevertrags.
  8. Falls mehrere Personen auf Seiten des Reisenden beteiligt sind, bestätigt jener Reisende, der den Vertrag unterzeichnet, dass er berechtigt ist, für die übrigen Reisenden zu handeln und den Vertrag in deren Namen abzuschließen. Mit Unterzeichnung des Vertrags durch den bevollmächtigten Reisenden wird der Vertrag auch gegenüber den übrigen Reisenden wirksam. Alle Reisenden sind aus sämtlichen Rechten und Pflichten aus dem Reisevertrag gesamtschuldnerisch berechtigt und verpflichtet. Der Reisende bestätigt, dass er die übrigen Reisenden umfassend über den Vertrag und dessen Bedingungen informiert hat und verpflichtet sich, von ihnen alle vom Unternehmer benötigten Unterlagen zur Erbringung der Reisedienstleistungen einzuholen.
  9. Im Falle eines Fernabsatzvertrags über die Website des Unternehmers handelt es sich nicht um einen außerhalb der Verkaufsstelle geschlossenen Vertrag, da die Vertragsunterzeichnung bzw. die Annahme der Bestellung durch den Unternehmer am Verkaufsort erfolgt.

Artikel IV
Besonderheiten der Jagdreisen

  1. Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass der Unternehmer ein Jagdreisebüro ist, das sich auf die Beschaffung von jagdbezogenen Reisen spezialisiert.
  2. Eine Person unter 18 Jahren oder eine Person, deren Gesundheitszustand dies erfordert, kann nur in Begleitung einer Person über 18 Jahren an der Reise teilnehmen. Die begleitende Person trägt während der gesamten Reise die Verantwortung für die ihr anvertraute Person.
  3. Mit Abschluss des Reisevertrags nimmt der Reisende zur Kenntnis, dass die vom Unternehmer organisierten Reisen aufgrund ihres Charakters, der Art der Organisation, der besuchten Länder und der dortigen Gegebenheiten (gesellschaftliche, politisch-ökonomische, soziale Bedingungen, Erlaubnisverfahren und andere mit der Einreise, dem Aufenthalt usw. verbundene Vorgänge) eine besondere Art von Reisen darstellen. Der Reisende nimmt daher zur Kenntnis, dass es während der Reise zu Änderungen kommen kann (z. B. Programmänderungen, Änderungen des Zeitplans, der Strecke, der Unterkunft, der Transportart oder der Verpflegung), abhängig von der aktuellen Verfügbarkeit von Leistungen, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und für die er nicht haftet.
  4. Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass die vom Unternehmer angebotenen Reisen und Reisedienstleistungen eine gewisse körperliche und psychische Fitness erfordern. Die Leistungen und Reisen sind in vier Schwierigkeitsgrade eingeteilt, wobei der erste Grad der leichteste und der vierte der schwerste ist. Der Reisende erklärt, dass er den Schwierigkeitsgrad der ausgewählten Reise oder Reisedienstleistung zur Kenntnis genommen hat und dass sein Gesundheitszustand sowie seine körperliche und psychische Kondition diesem Schwierigkeitsgrad entsprechen.
  5. Der Reisende erklärt, dass er über ausreichende Kenntnisse seines Gesundheitszustands verfügt und in der Lage ist, die ausgewählte Reise oder Reisedienstleistung zu absolvieren. Der Reisende haftet für jeglichen Schaden, der ihm selbst, anderen Reisenden, dem Unternehmer oder Dritten dadurch entsteht, dass sein Gesundheitszustand oder seine körperliche oder psychische Verfassung nicht dem Schwierigkeitsgrad entsprochen hat.
  6. Mit Abschluss des Reisevertrags bestätigt der Reisende, dass er sich mit den Verpflichtungen gemäß dem Gesetz Nr. 274/2009 Slg. über die Jagd und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften vertraut gemacht hat, diese zu befolgen verpflichtet ist und alle Voraussetzungen für die Teilnahme an der Reise erfüllt, insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – im Besitz einer über die gesamte Dauer der Reise gültigen Waffenbesitzkarte ist.

Artikel V
Reisepreis

  1. Der Unternehmer veröffentlicht auf seiner Website und im Angebotskatalog einen Grundpreis der Reise, der lediglich orientierenden Charakter hat; der tatsächliche Reisepreis wird anhand der Anforderungen des Reisenden vom Unternehmer kalkuliert.
  2. Der Reisepreis wird individuell auf Grundlage der Anforderungen des Reisenden berechnet und ist im Reisevertrag oder im Preisangebot des Unternehmers angegeben. Weichen die Angaben im Reisevertrag und im Angebotskatalog voneinander ab, sind die Angaben im Reisevertrag maßgeblich. Der Reisepreis versteht sich einschließlich Mehrwertsteuer, da der Unternehmer steuerpflichtig ist.
  3. Im Reisepreis sind jene Reisedienstleistungen enthalten, die bei den jeweiligen Angeboten als eingeschlossene Leistungen angegeben sind. Zusätzliche Leistungen, die über das Basisangebot hinausgehen, werden dem Reisenden gegen Zuschlag gemäß dem im Katalog veröffentlichten Verzeichnis ergänzender Leistungen angeboten. Die Vertragsparteien nehmen zur Kenntnis, dass zum Reisepreis weitere Kosten und Gebühren hinzukommen können, die vor Abschluss des Reisevertrags nicht bestimmbar sind und auf die der Reisende im Voraus gemäß Gesetz hingewiesen wurde.
  4. Der Gesamtpreis der Reise umfasst keine Gebühren im Zusammenhang mit der Jagd auf Tiere, sofern diese nicht ausdrücklich im Reisevertrag angegeben sind. Weitere jagdbezogene Gebühren hat der Reisende dem Unternehmer gemäß gültiger Preisliste und Jagdprotokoll zu bezahlen, und zwar aufgrund einer unmittelbar nach Ende der Reise ausgestellten Rechnung mit einer Fälligkeitsfrist von 10 Tagen. Zu den weiteren Gebühren zählen insbesondere:
    ● Gebühr für den Abschuss,
    ● Gebühr für erlegtes Wild,
    ● Gebühr für die Trophäe gemäß ihrer Punktbewertung nach der internationalen CIC-Methode. Die Bewertung erfolgt im frischen Zustand und dient ausschließlich kommerziellen Zwecken. Die Präparationsgebühr wird gesondert je nach Art und Trophäenwert des Wildes festgelegt. Bei Erlegung oder Beschuss nicht freigegebenen Wildes wird ein Zuschlag von 100 % zum im Reisevertrag vereinbarten Preis berechnet.
  5. Grundlage für die Abrechnung der jagdbezogenen Nachzahlungen ist das Jagdprotokoll, das Angaben über Jagdtermin, Art und Anzahl des erlegten Wildes sowie den Wert der Trophäen enthält. Das Protokoll wird nach der Jagd und der Bewertung der Trophäen in Anwesenheit des Kunden und eines Ausschusses bestehend aus einem Vertreter des örtlichen Jagdvereins und einem Vertreter des Unternehmers erstellt. Das Protokoll dient als Dokument zum Export der Trophäen aus dem Jagdland, sofern deren sofortiger Export gesetzlich zulässig ist.
  6. Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen oder von Teilen davon aus Gründen, die auf seiner Seite liegen oder für die der Unternehmer nicht verantwortlich ist, kein Anspruch auf Preisnachlass besteht.
  7. Der Reisepreis wird in der Regel pro Person im Doppelzimmer kalkuliert, sofern in der Reisebeschreibung nichts anderes angegeben ist. Sollte eine Unterbringung im Doppelzimmer oder einem Mehrbettzimmer nicht möglich sein, ist der Reisende verpflichtet, den Einzelzimmerzuschlag laut Berechnung und Zahlungsaufforderung zu zahlen, spätestens 60 Tage vor Reiseantritt.
  8. Der Reisende nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das im Reisepreis enthaltene Flugticket in der Regel ein Economy-Class-Flugticket der niedrigsten Preisstufe ist. Flughafengebühren sind nicht im Reisepreis enthalten und sind zusätzlich obligatorisch zu zahlen. Die Flughafengebühren können variieren und hängen ausschließlich von der Preisgestaltung der jeweiligen Fluggesellschaft ab. Die voraussichtliche Höhe der Flughafengebühren wird im Preisangebot oder im Reisevertrag angegeben.
  9. Der Unternehmer ist berechtigt, den Reisepreis durch einseitige Erklärung gemäß Artikel VII Abs. 3 ff. dieser AGB zu erhöhen.
  10. Der Unternehmer hat Anspruch auf Bezahlung des gesamten Reisepreises vor Beginn der Erbringung der Reisedienstleistungen. Der Reisende hat erst nach vollständiger Zahlung Anspruch auf die Reisedienstleistungen. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  11. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises aufgrund erfolgloser Jagd.

Artikel VI
Zahlungsbedingungen

  1. Der Reisende ist verpflichtet, 50 % des Reisepreises innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Abschluss des Reisevertrags zu zahlen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Zahlt der Reisende den ersten Teil des Reisepreises nicht innerhalb dieser Frist, gilt der Vertrag als von beiden Parteien aufgehoben und wird ab Beginn annulliert. Den Restbetrag, einschließlich sämtlicher obligatorischer Zahlungen und Beträge, die nicht im Reisevertrag enthalten sind, zahlt der Reisende spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Wird der Reisevertrag weniger als 30 Tage vor Reisebeginn geschlossen, ist der Reisende verpflichtet, den gesamten Reisepreis einschließlich aller zusätzlichen obligatorischen Zahlungen innerhalb von 3 Arbeitstagen ab Vertragsabschluss zu zahlen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Kosten für Versicherungen oder andere über den Unternehmer abgewickelte Zahlungen sind innerhalb von 3 Tagen ab Vertragsabschluss zu bezahlen, sofern kein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde.
  2. Der Reisende tätigt die Zahlung per Banküberweisung auf das vom Unternehmer angegebene Konto gemäß den bereitgestellten Zahlungsbedingungen.
  3. Die Zahlung gilt als geleistet, sobald der Betrag auf dem Bankkonto des Unternehmers gutgeschrieben wurde.

Artikel VII
Reisebedingungen

  1. Das Grundprogramm der Reise ist im Angebotskatalog, auf der Website des Unternehmers und im individuell erstellten Angebot des Unternehmers gemäß den Anforderungen des Reisenden beschrieben. Ein detaillierteres Programm wird dem Reisenden vor Reisebeginn zugesandt. Das Programm basiert auf den letzten dem Unternehmer bekannten Informationen über die Jagd und deren Ablauf sowie auf den jeweiligen Besonderheiten der Zielregion. Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass das Programm nicht aufgrund individueller Anforderungen angepasst werden kann. Er ist verpflichtet, den Zeitplan, organisatorische Anweisungen, Treffpunkte, Abfahrtszeiten sowie die Anweisungen des Reiseleiters oder sonstigen Begleitpersonals einzuhalten.
  2. Respektiert der Reisende das Programm oder den Zeitplan der Reise nicht, gefährdet er den Ablauf oder die Sicherheit der Reise, belästigt er nachweislich andere Reisende oder verstößt er gegen diese AGB oder gegen geltende Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik oder des besuchten Landes, kann er von der Reise ausgeschlossen werden. Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder eines anteiligen Betrags; der Reisende ist verpflichtet, die Heimreise auf eigene Kosten anzutreten und Schäden zu ersetzen.
  3. Aufgrund der besonderen Natur von Jagdreisen behält sich der Unternehmer das Recht vor, das Programm an den momentanen gesundheitlichen, körperlichen oder psychischen Zustand des Reisenden, an ungünstige Natur-, politische oder Sicherheitsbedingungen oder an andere unvorhersehbare Umstände anzupassen. Der Reisende stimmt zu, dass der Unternehmer unter solchen Umständen berechtigt ist, Route, Teile des Programms oder den gesamten Zeitplan zu ändern. Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass solche Änderungen zusätzliche Kosten verursachen können, die er zu tragen hat. Dies betrifft insbesondere die Kosten für Flugtickets zur Sicherstellung des weiteren Reiseverlaufs oder der Rückreise, etwa im Falle außergewöhnlicher Umstände (z. B. Krieg, Terroranschläge, Aufstände, Streiks, Erdbeben, Naturkatastrophen, Ausbreitung ansteckender Krankheiten, Entscheidungen staatlicher Stellen sowie Konsulate etwa im Zusammenhang mit erteilten bzw. nicht erteilten Visa oder sonstigen Risiken für Sicherheit, Gesundheit oder Leben des Reisenden) oder wenn die ursprünglich geplante Reiseroute unpassierbar ist. Lehnt der Reisende die Programmänderung ab, verpflichtet er sich, die damit verbundenen Kosten zu tragen, und kann sich auf eigene Kosten von der Reise trennen und die Heimreise antreten; ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises besteht nicht.
  4. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass aufgrund der besonderen Natur von Jagdreisen folgende Änderungen nicht als wesentliche Vertragsänderung gelten:
    ● Programmänderung gemäß Abs. 3 dieses Artikels,
    ● Änderung der Unterkunft innerhalb derselben oder einer höheren Kategorie aus Gründen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, oder aufgrund höherer Gewalt,
    ● Änderung des Abreise- oder Ankunftsorts, der Abflug- oder Ankunftszeit,
    ● Änderung der Transportart oder Mängel der Beförderung.
  5. Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass er für die Durchführung jeglicher sportlicher oder fakultativer Aktivitäten während der Reise selbst verantwortlich ist und diese auf eigene Kosten und eigenes Risiko ausführt.

 

Beförderung und Gepäck

  1. Der Unternehmer stellt die Beförderung von Personen und Gepäck mittels verschiedener Transportmittel sowie auch die Beförderung von Tieren sicher, und zwar unter Berücksichtigung ihrer Verfügbarkeit und der Besonderheiten des jeweiligen Landes und der Jagdreise. Einzelheiten zu jeder Art der Beförderung findet der Reisende im Angebotskatalog, auf der Website und in den zugesandten Unterlagen.
  2. In Anbetracht der Besonderheiten einer Jagdreise nimmt der Reisende zur Kenntnis und stimmt zu, dass es zu einer möglichen Änderung des Abflug- bzw. Ankunftstermins um ±2 Tage kommen kann, abhängig vom aktuellen Flugplan der jeweiligen Fluggesellschaft.
  3. Im Falle eines Abflugs/einer Ankunft vom Flughafen Schwechat oder Budapest wird der Transport zum und vom Flughafen vom Unternehmer zu dem im Reisevertrag angegebenen Preis sichergestellt. Falls der Reisende den Transport zum Flughafen und vom Flughafen individuell organisiert, erfolgt dies auf eigene Kosten und eigene Verantwortung.
  4. Der Reisende nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Reise aufgrund der Besonderheiten einer Jagdreise, aufgrund höherer Gewalt oder aus technischen Gründen um ±2 Tage verlängert bzw. verkürzt werden kann.
  5. Der Unternehmer übernimmt keine Verantwortung für etwaige Mängel der Beförderung, wie z. B. Verspätungen, Ausfälle von Verbindungen, Störungen usw., ebenso wenig für daraus resultierende Folgen. Die Höhe des Schadenersatzes sowie alle übrigen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Luftverkehr richten sich nach den einschlägigen Vorschriften für den Luftverkehr (insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates). Für zeitliche Verschiebungen des Beginns und des Endes der Inanspruchnahme von Leistungen sowie für Leistungen, die aufgrund von Transportverspätungen nicht in Anspruch genommen werden konnten, übernimmt HEMING keine Verantwortung und leistet daher weder finanzielle noch sonstige Entschädigung.
  6. Falls der Reisende die Beförderung selbst organisiert, ist er verpflichtet, den Unternehmer darüber im Voraus zu informieren; die Organisation erfolgt auf eigene Kosten und eigene Verantwortung. Im Falle einer Änderung des Reiseprogramms übernimmt der Unternehmer keine Verantwortung für eine eventuelle Erhöhung der Kosten im Zusammenhang mit der individuellen Beförderung.
  7. Der Reisende ist verpflichtet, die Gewichtsbegrenzungen für Gepäck einzuhalten, die in den Bedingungen der jeweiligen Flug- oder Transportunternehmen festgelegt sind. Über diese Bedingungen informiert der Unternehmer den Reisenden. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen ist der Reisende verpflichtet, die damit verbundenen zusätzlichen Kosten zu tragen.

 

Reisedokumente

  1. Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass die in der Bestellung und im Reisevertrag angegebenen Daten mit den Angaben im Reisedokument, mit dem er sich während der Reise ausweisen wird, übereinstimmen müssen. Andernfalls haftet der Reisende für den entstandenen Schaden und verpflichtet sich, die damit verbundenen Kosten zu erstatten.
  2. Der Reisende ist verpflichtet, alle Visa, Einreisegenehmigungen und sonstigen obligatorischen Dokumente für die Einreise und den Aufenthalt in allen Ländern der Reise auf eigene Kosten und auf eigene Verantwortung zu beschaffen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.
  3. Der Unternehmer sorgt auf Wunsch des Reisenden für die Einreichung des Antrags auf Erteilung der Einreisegenehmigung auf Kosten des Reisenden. In diesem Fall ist der Reisende verpflichtet, dem Unternehmer innerhalb der festgelegten Frist, mindestens 3 Monate vor der Reise, alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere einen Reisepass, der nach Ende der Reise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Ein Reisender mit einer anderen Staatsangehörigkeit als der der Slowakischen Republik ist verpflichtet, die Visumpflicht für alle im Rahmen der Reise besuchten Länder zu prüfen und die Einreisegenehmigung auf eigene Kosten und eigene Verantwortung sicherzustellen.

 

Unterkunft

  1. Der Reisende wird in der Regel in Hotels der mittleren oder höheren Kategorie untergebracht; aufgrund des besonderen Charakters von Jagdreisen nimmt der Reisende jedoch zur Kenntnis und stimmt zu, dass er auch in einer Unterkunft niedrigerer Kategorie untergebracht werden kann.

 

Verpflegung

  1. Der Unternehmer stellt die Verpflegung nur in den Fällen sicher, wenn dies im Reisevertrag ausdrücklich angegeben ist.

 

Artikel VIII

Rechte und Pflichten der Vertragsparteie

1. Der Unternehmer ist verpflichtet:

● während der gesamten Zeit des Betriebs des Reisebüros einen Insolvenzschutz sicherzustellen und den Reisenden über den Insolvenzschutz zu informieren,
● die Reise gemäß den im Reisevertrag und in diesen AGB genannten Bedingungen zu beschaffen,
● den Reisenden genau über alle ihm bekannten Umstände im Zusammenhang mit der Reise zu informieren,
● den Reisenden im Falle der Vermittlung einer Reise darüber zu informieren, für welchen Unternehmer der Verkauf der Reise vermittelt wird,
● dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die sich auf die Reise beziehen und die weder in diesem Vertrag noch auf der Website des Unternehmers aufgeführt sind, insbesondere Bestätigungen, Gutscheine, Fahrkarten, Eintrittskarten usw., und zwar per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse; im Falle mehrerer Personen auf Seiten des Reisenden werden diese Informationen und Unterlagen nur an einen Reisenden gesendet, der verpflichtet ist, die übrigen Reisenden zu informieren,
● schriftlich einen Vertreter zu bevollmächtigen, an den sich der Reisende während der gesamten Reise in Schwierigkeiten mit einem Hilfeersuchen wenden kann und der berechtigt ist, Reklamationen des Reisenden während der Reise entgegenzunehmen und zu bearbeiten,
● im Falle der Stornierung des Reisetermins dem Reisenden einen Ersatztermin anzubieten oder ihm die bezahlten finanziellen Mittel binnen 14 Tagen ab dem Versand der Mitteilung über die Stornierung des Reisetermins oder die Ablehnung des Ersatztermins durch den Reisenden zurückzuerstatten.

 

2. Der Unternehmer hat das Recht:

● vom Vertrag in den Fällen zurückzutreten, die sich aus diesen AGB und aus dem Gesetz über Pauschalreisen ergeben,
● die Zahlung für die Reise nicht an jenen Reisenden zurückzuerstatten, der nicht zur festgelegten Zeit am festgelegten Abfahrtsort erscheint oder der an der Reise aufgrund ungültiger oder unvollständiger Reisedokumente nicht teilnehmen kann,
● die Erstattung aller Kosten zu verlangen, die durch Verschulden des Reisenden im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieser AGB oder der Verletzung der Pflichten aus dem Gesetz über Pauschalreisen entstehen,
● den Termin zu ändern oder die Reise zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl, über die der Reisende im Voraus informiert wurde, nicht erreicht wird, und zwar 7 Tage vor dem geplanten Durchführungstermin,
● den Termin zu ändern oder die Reise zu stornieren im Falle unvorhersehbarer und ungewöhnlicher Umstände, die die Gesundheit und Sicherheit der Reiseteilnehmer gefährden könnten, wie außergewöhnlich ungünstige Wetterbedingungen, z. B. Überschwemmungen, Unwetter, Schneekatastrophen, Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Kriegskonflikte, Terroranschläge, politische Unruhen usw.,
● vom Reisenden die Zahlung der Stornogebühr zu verlangen, wenn dem Unternehmer gemäß diesen Geschäftsbedingungen ein Anspruch darauf entstanden ist,
● die Route, den Ort und die Abfahrtszeit zu ändern, wenn dies aus betrieblichen oder anderen Gründen erforderlich ist.

 

3.

Der Unternehmer behält sich das Recht vor, den Reisenden von der Reise und/oder der Jagd auszuschließen, sofern dieser die Pflichten verletzt hat, die sich aus diesen AGB, aus allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik und des jeweiligen Landes, aus dem Jagdgesetz oder anderen verbindlichen Vorschriften und Bedingungen in Bezug auf die Jagd ergeben, oder wenn dies zur Gewährleistung der Sicherheit während der Reise oder im Hinblick auf die Jagd notwendig ist.
Im Falle des Ausschlusses des Reisenden von der Reise oder der Jagd hat der Reisende keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder eines aliquoten Teils davon und ist verpflichtet, auf eigene Kosten und eigene Verantwortung die Heimreise anzutreten.

 

4. Der Reisende ist verpflichtet:

● den Reisepreis ordnungsgemäß und fristgerecht zu bezahlen,
● die Pflichten einzuhalten, die sich aus dem Gesetz über Pauschalreisen ergeben, und im Falle der Teilnahme an einer Reise, deren Gegenstand auch die Jagd ist, die Pflichten aus dem Jagdgesetz und anderen relevanten Rechtsvorschriften zu erfüllen,
● wahrheitsgemäße und vollständige Angaben bereitzustellen, die für den Abschluss und die Erfüllung des Vertrages erforderlich sind, dem Unternehmer unverzüglich jede Änderung dieser Angaben mitzuteilen und ihm gegebenenfalls weitere Unterlagen vorzulegen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind, z. B. Jagdeinladung (falls nicht vom Unternehmer organisiert), Visumantrag, Jagdschein, Waffenbesitzkarte usw.,
● dem Unternehmer unverzüglich alle Änderungen mitzuteilen, die die Reise betreffen,
● dem Unternehmer die notwendige Mitwirkung bei der Organisation der Reise zu leisten,
● noch vor Abschluss des Reisevertrages auf eine andere Staatsangehörigkeit als jene der Slowakischen Republik hinzuweisen,
● sich zum Abfahrtsort der Reise zur festgelegten Zeit mit gültigen Reisedokumenten und gegebenenfalls mit gültigen Einreisevisa sowie allen Dokumenten einzufinden, die für die Durchführung der Reise erforderlich sind,
● sich erforderlichenfalls rechtzeitig gültige Einreisevisa, Reisedokumente, Waffenbesitzkarte und andere für die Teilnahme an der Reise notwendige Dokumente zu beschaffen,
● Impfpflichten bzw. sonstige gesundheitliche Formalitäten bei Reisen in Länder zu erfüllen, für die internationale Gesundheitsvorschriften dies verlangen,
● sich während der Reise an die Anweisungen des Reiseleiters, des bevollmächtigten Vertreters oder anderer begleitender Personen zu halten und das Reiseprogramm einzuhalten,
● während der gesamten Reise die Zoll-, Pass-, Verkehrs-, Sicherheits-, Gesundheits-, Hygiene- und sonstigen Rechtsvorschriften der Staaten einzuhalten, in die er reist,
● jegliches Verhalten zu unterlassen, das andere Reisende oder Dritte, deren Eigentum oder Gesundheit einschränkt, gefährdet oder schädigt; im Falle eines Verstoßes kann der Reisende sofort ohne Anspruch auf irgendeine Entschädigung von der Reise ausgeschlossen werden,
● den Schaden zu ersetzen, den er durch sein Verhalten verursacht hat,
● während der Beförderung den bereitgestellten Sicherheitsgurt zu benutzen und keine heißen Speisen oder Getränke zu konsumieren.

 

5.

Nimmt der Reisende an einer Jagd teil, ist jeder Reisende verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Schäden im Rahmen der Ausübung des Jagdrechts abzuschließen sowie eine gültige Waffenbesitzkarte und einen Jagdschein zu besitzen. Bei Interesse vermittelt der Unternehmer den Abschluss der Versicherung.

 

6. Der Reisende hat das Recht:

● an der Reise gemäß dem Vertrag und diesen AGB teilzunehmen,
● die Leistungen gemäß dem Vertrag und diesen AGB in Anspruch zu nehmen,
● gemäß den in diesen AGB festgelegten Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten.

Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass der Unternehmer keinen erfolgreichen Jagderfolg garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich in einem konkreten Angebot angegeben ist.

 

Artikel IX
Änderung des Vertrags
Abtretung des Reisevertrags

  1. Vor Beginn der Reise kann der Reisende dem Unternehmer auf einem dauerhaften Datenträger mitteilen, dass an seiner Stelle eine andere Person, die alle vereinbarten Teilnahmebedingungen an der Reise erfüllt, an der Reise teilnimmt; die Zustimmung der dritten Person zur Abtretung des Reisevertrags muss Bestandteil dieser Mitteilung sein. Die Änderung des Reisenden wird gegenüber dem Unternehmer wirksam, wenn die Mitteilung über die Abtretung des Reisevertrags gemäß dem ersten Satz der Reiseagentur innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch sieben Tage vor Beginn der Reise, zugegangen ist, sofern die Vertragsparteien keine kürzere Frist vereinbart haben; mit dem Tag des Zugangs der Mitteilung wird die in der Mitteilung angeführte Person zum Reisenden.
  2. Der ursprüngliche Reisende und der neue Reisende haften gemeinsam und ungeteilt für die Zahlung des Restbetrags des Reisepreises sowie aller Gebühren, Zuschläge und sonstigen Kosten, die im Zusammenhang mit der Änderung des Reisenden entstehen und über die der Unternehmer sie informiert. Die Gebühren, Zuschläge und sonstigen Kosten gemäß dem ersten Satz dürfen nicht unangemessen sein und dürfen die tatsächlichen Kosten, die dem Unternehmer infolge der Abtretung des Reisevertrags entstanden sind, nicht übersteigen.

Änderung des Reisepreises

  1. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Unternehmer berechtigt ist, den Reisepreis einseitig zu erhöhen, wenn dies eine unmittelbare Folge von Änderungen ist, die sich beziehen auf:
    ● den Preis der Beförderung von Reisenden infolge von Änderungen der Preise für Treibstoffe oder andere Energiequellen, wobei in einem solchen Fall der Reisepreis um den Wert der Erhöhung des Beförderungspreises erhöht wird, und zwar durch Vergleich des Beförderungspreises bei Abschluss des Reisevertrags mit dem Beförderungspreis am Tag des Beginns der Reise,
    ● die Höhe der Steuern oder Gebühren für touristische Dienstleistungen, die die Reise bilden und von einem Dritten erhoben werden, der nicht unmittelbarer Anbieter der touristischen Dienstleistungen der Reise ist, einschließlich der örtlichen Unterkunftssteuer, Flughafengebühren und Hafengebühren oder Gebühren für das Ein- oder Aussteigen an Flughäfen und in Häfen, wobei in einem solchen Fall der Reisepreis um den Wert der Erhöhung dieser Steuern und Gebühren bei Vergleich der Höhe dieser Steuern und Gebühren bei Abschluss des Reisevertrags mit deren Höhe am Tag des Beginns der Reise erhöht wird,
    ● die Wechselkurse der Währungen, die die Reise betreffen, wobei in einem solchen Fall der Reisepreis um den Wert der Aufwertung einer solchen Währung gegenüber dem EUR bei Vergleich des Wertes dieses Kurses bei Abschluss des Reisevertrags mit dem Wert dieses Kurses am Tag des Beginns der Reise erhöht wird.
  2. Eine eindeutig und verständlich formulierte Mitteilung über die Erhöhung des Reisepreises auf einem dauerhaften Datenträger samt Begründung und Berechnung der Erhöhung des Reisepreises muss dem Reisenden nachweislich spätestens 20 Tage vor Beginn der Reise zugesandt werden, andernfalls entsteht dem Unternehmer kein Anspruch auf Zahlung der Differenz im Reisepreis.
  3. Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass der Reisende Anspruch auf eine Senkung des Reisepreises hat, die der Senkung der in Absatz 3 dieses Artikels genannten Kosten entspricht, die zwischen Abschluss des Reisevertrags und Beginn der Reise eingetreten ist. Der Unternehmer gewährt dem Reisenden bei der Senkung des Preises gemäß Absatz 1 die Differenz zwischen dem ursprünglichen Reisepreis und dem gesenkten Reisepreis nach Abzug der tatsächlichen Kosten, die dem Unternehmer im Zusammenhang mit der Änderung des Reisepreises entstanden sind. Auf Antrag des Reisenden stellt der Unternehmer eine Bestätigung über diese tatsächlichen Kosten aus.
  4. Bei einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8 % verfahren die Vertragsparteien gemäß Art. VIII dieser AGB.

Änderung anderer Bedingungen des Reisevertrags

  1. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, vor Beginn der Reise andere Bedingungen des Reisevertrags sowie den Preis gemäß der vorhergehenden Bestimmung zu ändern, sofern die Änderung unerheblich ist. Über die Änderung informiert der Unternehmer den Reisenden eindeutig, verständlich und bestimmt auf einem dauerhaften Datenträger. Als unerhebliche Änderung der Bedingungen des Reisevertrags gilt die Änderung des Ortes und des Beherbergungsobjekts unter der Voraussetzung, dass eine Ersatzunterkunft mindestens gleicher oder höherer Kategorie und in einem ähnlichen Gebiet gewährleistet ist, die Änderung der Reihenfolge der besuchten Orte, die Änderung des Verkehrsmittels aus verkehrstechnischen, sicherheitsbedingten oder anderen operativen Gründen, die Änderung des Abfahrts- und Ankunftsortes unter der Voraussetzung, dass eine kostenlose Beförderung vom/zum ursprünglichen Ort gewährleistet ist.
  2. Wenn der Unternehmer vor Beginn der Reise gezwungen ist, ein wesentliches Merkmal der in § 14 Abs. 2 Buchst. a) des Gesetzes über Pauschalreisen aufgeführten Dienstleistungen des Tourismus erheblich zu ändern oder besondere Anforderungen des Reisenden, denen der Unternehmer zuvor zugestimmt hat, nicht erfüllen kann oder eine Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8 Prozent vorschlägt, schlägt er dem Reisenden eine Änderung des Reisevertrags vor. In diesem Fall informiert der Unternehmer den Reisenden unverzüglich eindeutig, verständlich und bestimmt auf einem dauerhaften Datenträger über die vorgeschlagenen Änderungen und deren Auswirkungen auf den Reisepreis sowie über das Recht des Reisenden, die vorgeschlagenen Änderungen innerhalb der festgelegten angemessenen Frist anzunehmen oder ohne Zahlung eines Rücktrittsentgelts vom Reisevertrag zurückzutreten. Nimmt der Reisende die vorgeschlagenen Änderungen des Reisevertrags nicht innerhalb der Frist an, erlischt der Reisevertrag.
  3. Der Unternehmer kann dem Reisenden, der gemäß Absatz 3 Buchst. b) vom Reisevertrag zurückgetreten ist, eine Ersatzreise anbieten, sofern dies möglich ist und diese in gleicher oder höherer Qualität als die ursprüngliche Reise durchgeführt wird. Wenn der Reisende gemäß Absatz 3 Buchst. b) vom Reisevertrag zurücktritt und das Angebot einer Ersatzreise gemäß dem vorhergehenden Satz nicht annimmt, ist der Unternehmer verpflichtet, dem Reisenden alle vom Reisenden oder in dessen Namen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung vom Reisevertrag zurückzuerstatten.
  4. Sofern der Reisende die Änderung der Reise akzeptiert, werden die geleisteten Zahlungen zur Begleichung der neuen Reise verwendet. Ist der Preis der neuen Reise höher, zahlt der Reisende den Differenzbetrag spätestens 30 Tage vor Beginn der Reise. Ist der Preis der neuen Reise niedriger, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Senkung des Reisepreises.
  5. Während der Inanspruchnahme der Dienstleistungen ist der Unternehmer berechtigt, Änderungen des Reiseprogramms und der angebotenen touristischen Dienstleistungen vorzunehmen, wenn es aus objektiven Gründen, höherer Gewalt, Entscheidungen staatlicher oder anderer zuständiger Behörden oder außergewöhnlichen Umständen, die der Unternehmer nicht beeinflussen oder vorhersehen kann, nicht möglich ist, das ursprüngliche Reiseprogramm und die Dienstleistungen zu gewährleisten. Der Unternehmer ist verpflichtet, ein Ersatzprogramm oder Ersatzdienstleistungen in vergleichbarem Umfang und vergleichbarer Qualität sicherzustellen. Wenn der Unternehmer ein Ersatzprogramm oder Dienstleistungen mindestens auf vergleichbarem Niveau gewährleistet, hat der Reisende im Zusammenhang mit der Änderung keine Ansprüche, wie z. B. die Forderung nach einer Ermäßigung des Reisepreises.
  6. Der Unternehmer haftet nicht für Folgen im Falle einer Änderung des Programms oder der Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einem Ereignis entstehen, das auch bei Aufwendung aller Anstrengungen nicht vorhersehbar war oder dem nicht verhindert werden konnte.
  7. Sofern der Reisende während der Reise weitere Dienstleistungen vom Unternehmer bestellt, ist er verpflichtet, den vereinbarten Preis dafür zu bezahlen.
  8. Der Reisende nimmt zur Kenntnis, dass es aufgrund unvorhersehbarer Umstände, die der Unternehmer nicht beeinflussen kann, zu Verschiebungen im Programm kommen kann, insbesondere aufgrund von Verspätungen oder Annullierungen von Flügen oder Verzögerungen anderer Verkehrsmittel.

Artikel X
Rücktritt vom Vertrag

  1. Der Reisende hat das Recht, vor Beginn der Reise jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, und zwar durch eine schriftliche Mitteilung, die dem Unternehmer per E-Mail oder Post zugesandt wird. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den Reisenden haben die Vertragsparteien ein Rücktrittsentgelt vereinbart, dessen Höhe den Zeitpunkt des Rücktritts vom Reisevertrag vor Beginn der Reise, die voraussichtliche Senkung der Kosten infolge der Nichtbereitstellung der die Reise bildenden touristischen Dienstleistungen für den Reisenden sowie den voraussichtlichen Erlös aus dem Ersatzverkauf der touristischen Dienstleistungen berücksichtigt. Das Rücktrittsentgelt ist von jedem einzelnen Reisenden unabhängig von dessen Alter und der Anzahl der Personen auf Seiten des Reisenden zu bezahlen, wobei die Höhe des Rücktrittsentgelts folgende ist:
    ● im Falle eines Rücktritts vom Vertrag innerhalb von 50 oder mehr Tagen vor dem Reisetermin zahlt der Reisende 50 % des Reisepreises,
    ● im Falle eines Rücktritts vom Vertrag innerhalb von 49 bis 40 Tagen vor dem Reisetermin zahlt der Reisende 60 % des Reisepreises,
    ● im Falle eines Rücktritts vom Vertrag innerhalb von 39 bis 30 Tagen vor dem Reisetermin zahlt der Reisende 80 % des Reisepreises,
    ● im Falle eines Rücktritts vom Vertrag innerhalb von 29 bis 0 Tagen vor dem Reisetermin zahlt der Reisende 100 % des Reisepreises.
  2. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag wird die Versicherungsprämie für die Reiseversicherung nicht zurückerstattet.
  3. Der Unternehmer ist berechtigt, seinen Anspruch auf Zahlung des Rücktrittsentgelts einseitig mit der vom Reisenden geleisteten Anzahlung und/oder dem bezahlten Reisepreis zu verrechnen.
  4. Wenn der Reisende vom Vertrag zurücktritt und auf Seiten des Reisenden mehrere Personen stehen, ist dieser Reisende verpflichtet, zusammen mit dem Rücktrittsentgelt auch etwaige weitere Gebühren zu bezahlen, die im Zusammenhang mit seinem Rücktritt entstanden sind (z. B. Gebühr für ein Einzelzimmer, Zuschlag für eine Mehrbettunterkunft usw.), sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben.
  5. Sofern der Reisende die Reise nicht antritt oder die vom Unternehmer bereitgestellten Dienstleistungen aus irgendeinem Grund nicht in Anspruch nimmt, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen oder eines anteiligen Teils davon.
  6. Der Unternehmer kann vor Beginn der Reise ohne Pflicht zum Ersatz eines dem Reisenden durch diesen Rücktritt entstandenen Schadens ausschließlich dann vom Vertrag zurücktreten, wenn
    a) die Anzahl der Reiseteilnehmer geringer ist als die im Reisevertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl und der Unternehmer innerhalb der im Reisevertrag festgelegten Frist vom Reisevertrag zurücktritt, spätestens jedoch
    ● 20 Tage vor Beginn der Reise, wenn es sich um eine Reise handelt, die länger als 6 Tage dauert,
    ● 7 Tage vor Beginn der Reise, wenn es sich um eine Reise handelt, die zwischen 2 und 6 Tagen dauert,
    ● 48 Stunden vor Beginn der Reise, wenn es sich um eine Reise handelt, die weniger als 2 Tage dauert, oder
    b) unabwendbare und außergewöhnliche Umstände den Unternehmer daran hindern, den Reisevertrag zu erfüllen, und der Unternehmer dem Reisenden den Rücktritt vom Reisevertrag unverzüglich vor Beginn der Reise mitteilt.
  7. Im Falle eines Rücktritts vom Reisevertrag ist der Unternehmer verpflichtet, dem Reisenden alle Zahlungen, die er von ihm oder in seinem Namen aufgrund oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag erhalten hat, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung vom Reisevertrag oder des Rücktritts des Unternehmers vom Reisevertrag zurückzuerstatten. Die Bestimmung des Abs. 3 dieses Artikels bleibt hiervon unberührt.

Artikel XI
Haftung für die Erbringung der Reise

  1. Der Unternehmer haftet für die Verletzung des Reisevertrags, und zwar auch dann, wenn die Pflichten von anderen Anbietern touristischer Dienstleistungen erfüllt werden, die im Rahmen der Reise erbracht werden (im Folgenden nur „Verletzung des Reisevertrags“).
  2. Wenn eine der touristischen Dienstleistungen nicht gemäß dem Reisevertrag, dem Gesetz über Pauschalreisen oder nicht mit den Eigenschaften bereitgestellt wird, die der Reisende angesichts des Angebots und der Gepflogenheiten berechtigterweise erwarten konnte, ist der Reisende verpflichtet, diese Tatsache dem Unternehmer oder seinem bevollmächtigten Vertreter unverzüglich mitzuteilen. Die schriftliche Mitteilung kann der Reisende per Post an den Sitz des Unternehmers oder per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse senden. Sendet der Reisende die Mitteilung über den bevollmächtigten Vertreter, gilt der Tag, an dem die Mitteilung dem Unternehmer zugestellt wurde, als Tag des Eingangs der Mitteilung.
  3. Der Unternehmer ist verpflichtet, innerhalb einer vom Reisenden festgelegten angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen, indem er die touristische Dienstleistung in Einklang mit dem Reisevertrag, dem Gesetz über Pauschalreisen oder mit der berechtigten Erwartung des Reisenden bringt, sofern dies angesichts der Umstände möglich ist oder dem Unternehmer keine unangemessenen Kosten verursacht, unter Berücksichtigung des Umfangs der Verletzung des Reisevertrags und des Wertes der betroffenen touristischen Dienstleistungen. Die Bestimmung dieser Frist ist nicht erforderlich, wenn der Unternehmer dem Reisenden mitteilt, dass er keine Abhilfe schaffen wird, oder wenn die Abhilfe im Hinblick auf ein besonderes Interesse des Reisenden keinen Aufschub duldet.
  4. Wenn der Unternehmer keine Abhilfe gemäß dem vorhergehenden Absatz schafft, bietet er dem Reisenden Ersatzleistungen touristischer Dienstleistungen an, und zwar auch dann, wenn die Rückreise des Reisenden an den Abreiseort gemäß dem Reisevertrag nicht gewährleistet ist, wobei diese Ersatzleistungen touristischer Dienstleistungen
    ● von gleicher oder höherer Qualität sein müssen, als im Reisevertrag angegeben, ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden, oder
    ● von geringerer Qualität sein dürfen als im Reisevertrag angegeben, jedoch mit dem Angebot eines angemessenen Preisnachlasses für diese touristischen Dienstleistungen.
  5. Der Reisende kann die vom Unternehmer angebotenen Ersatzleistungen touristischer Dienstleistungen ablehnen, wenn diese nicht mit den im Reisevertrag angegebenen touristischen Dienstleistungen vergleichbar sind oder der angebotene Preisnachlass für touristische Dienstleistungen geringerer Qualität nicht angemessen ist. Lehnt der Reisende die Bereitstellung der Ersatzleistungen ab oder kann er diese aus objektiven Gründen nicht annehmen, setzt der Reisende die Inanspruchnahme der touristischen Dienstleistungen fort, die Gegenstand der Mitteilung sind, und der Unternehmer gewährt dem Reisenden einen angemessenen Preisnachlass für die touristischen Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Mitteilung waren.
  6. Wenn der Unternehmer weder Abhilfe gemäß Absatz 3 schafft noch dem Reisenden Ersatzleistungen gemäß Absatz 4 bereitstellt, hat der Reisende das Recht,
    ● die Abhilfe selbst vorzunehmen und vom Unternehmer den Ersatz der zweckmäßig aufgewendeten Kosten zu verlangen, die damit verbunden sind,
    ● ohne Zahlung eines Rücktrittsentgelts vom Reisevertrag zurückzutreten und einen angemessenen Preisnachlass für die touristischen Dienstleistungen zu verlangen, die nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig erbracht wurden, wenn es sich um eine wesentliche Verletzung des Reisevertrags handelt.
  7. Der Reisende hat das Recht, innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung der Reise oder, wenn die Reise nicht stattgefunden hat, ab dem Tag, an dem die Reise gemäß dem Reisevertrag hätte enden sollen, eine Reklamation geltend zu machen. Wenn möglich, fügt der Reisende der Reklamation eine schriftliche Aufzeichnung gemäß § 22 Abs. 8 des Gesetzes über Pauschalreisen bei.
  8. Der Reisende hat Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass gemäß Absatz 4 Buchst. b), Absatz 5 oder Absatz 6 dieses Artikels. Wenn der Unternehmer nicht nachweist, dass die Verletzung des Reisevertrags vom Reisenden verursacht wurde, ist er verpflichtet, dem Reisenden innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation den gemäß dem ersten Satz berechneten Teil des Preises unter Berücksichtigung der Schwere und der Dauer der Verletzung des Reisevertrags zurückzuerstatten; unberührt bleibt das Recht des Reisenden, Schadenersatz gemäß § 23 des Gesetzes über Pauschalreisen zu verlangen.
  9. Ist Teil der Reise auch die Beförderung des Reisenden, stellt der Unternehmer in den Fällen gemäß Absatz 6 und Absatz 6 Buchst. b) dieses Artikels die Repatriierung durch eine vergleichbare Beförderung sicher, und zwar unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden.
  10. Wenn infolge unabwendbarer und außergewöhnlicher Umstände die Rückreise des Reisenden gemäß dem Reisevertrag nicht gewährleistet werden kann, übernimmt der Unternehmer die Kosten für die notwendige Unterkunft, wenn möglich derselben Kategorie und Klasse, für höchstens drei Nächte pro Reisenden. Wenn in besonderen Vorschriften über die Rechte der Reisenden, die für die jeweiligen Beförderungsmittel gelten, längere Fristen für die Rückreise des Reisenden vorgesehen sind, gelten diese längeren Fristen.
  11. Die Begrenzung der Unterbringungskosten gemäß Absatz 10 gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen, schwangere Frauen, unbegleitete Minderjährige oder Personen, die besondere medizinische Betreuung benötigen, sofern der Unternehmer mindestens 48 Stunden vor Beginn der Reise über deren besondere Bedürfnisse informiert wurde.
  12. Der Unternehmer kann sich zur Begrenzung seiner Haftung zur Übernahme von Unterbringungskosten gemäß Absatz 10 dieses Artikels nicht auf unabwendbare und außergewöhnliche Umstände berufen, wenn sich der zuständige Beförderungsanbieter auf diese Umstände nicht berufen kann.
  13. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Reisenden in Schwierigkeiten unverzüglich angemessene Hilfe zu leisten, und zwar auch unter den Umständen gemäß § 22 Abs. 12 des Gesetzes über Pauschalreisen, insbesondere durch Bereitstellung von
  14. geeigneten Informationen über Gesundheitsdienste, örtliche Behörden und die Vertretungsbehörde der Slowakischen Republik;
  15. Hilfe für den Reisenden bei der Fernkommunikation und bei der Suche nach einer alternativen Problemlösung.
  16. Gerät der Reisende aufgrund seines vorsätzlichen Verhaltens oder seiner Fahrlässigkeit in Schwierigkeiten, ist der Unternehmer berechtigt, vom Reisenden für die geleistete Hilfe eine Vergütung zu verlangen. Die Höhe der Vergütung entspricht den tatsächlichen Kosten, die dem Unternehmer durch die Hilfeleistung für den Reisenden entstanden sind.
  17. Die Abwicklung der Reklamation erfolgt in Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung der Slowakischen Republik. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Art der Erledigung einer ordnungsgemäß geltend gemachten Reklamation spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation zu bestimmen. Nach Festlegung der Art der Erledigung der Reklamation wird die Reklamation unverzüglich erledigt; in begründeten Fällen kann die Reklamation auch später erledigt werden; die Erledigung der Reklamation darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Tag ihrer Geltendmachung dauern.

Samozrejme, tu je kompletný preklad vrátane prvých dvoch riadkov, bez akýchkoľvek komentárov, bez zmien a bez skracovania, v spisovnej nemčine a so zachovaním formátovania:

 

Artikel XII
Schadensersatz

  1. Der Reisende hat neben dem Recht auf eine angemessene Ermäßigung gemäß § 22 Abs. 5 Buchst. b), Abs. 6 oder Abs. 7 des Pauschalreisengesetzes auch das Recht auf einen angemessenen Ersatz des Vermögensschadens sowie das Recht auf einen angemessenen immateriellen Schaden, der ihm aufgrund einer wesentlichen Verletzung des Pauschalreisevertrags entstanden ist, für die der Unternehmer verantwortlich ist; der Unternehmer leistet dem Reisenden den Schadensersatz unverzüglich.
  2. Der Unternehmer kann sich von der Haftung für den Schaden nur dann befreien, wenn er nachweist, dass die Verletzung des Pauschalreisevertrags verursacht wurde
    ● durch den Reisenden,
    ● durch einen Dritten, der nicht Anbieter von im Rahmen der Pauschalreise erbrachten touristischen Dienstleistungen ist, sofern die Verletzung nicht vorhersehbar oder nicht abwendbar war, oder
    ● durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände.
  3. Wenn ein für die Europäische Union verbindlicher internationaler Vertrag den Umfang des Schadensersatzes oder die Bedingungen einschränkt, unter denen er vom Anbieter der im Rahmen der Pauschalreise erbrachten Dienstleistung zu leisten ist, gelten dieselben Einschränkungen auch für den Unternehmer. Wenn ein internationaler Vertrag, an den die Europäische Union nicht gebunden ist, den Schadensersatz einschränkt, den der Anbieter der Dienstleistung zu zahlen hat, gelten dieselben Einschränkungen auch für den Unternehmer.
  4. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Höhe des Schadensersatzes gemäß diesem Artikel das Dreifache des Gesamtpreises der Pauschalreise nicht übersteigen darf. Die Vereinbarung nach dem vorstehenden Satz gilt nicht für Verletzungen, vorsätzlich verursachte Schäden oder für Schäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  5. Das Recht auf Schadensersatz oder auf eine angemessene Ermäßigung gemäß diesem Gesetz berührt nicht die Rechte der Reisenden nach besonderen Vorschriften. Der Schadensersatz oder die angemessene Ermäßigung nach diesem Gesetz wird auf den Schadensersatz oder die Preisermäßigung nach besonderen Vorschriften angerechnet.
  6. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, dem Reisenden solchen von ihm geltend gemachten Schaden und Vermögensnachteil zu ersetzen, der Gegenstand der vertraglichen Regelung der Versicherungdeckung aufgrund des Reiseversicherungsvertrags ist, sowie auch nicht jene, die vom Umfang der Versicherungsdeckung ausgenommen sind.
  7. Soweit Bestandteil der erbrachten Dienstleistungen die Luftbeförderung ist, richtet sich die Höhe des Schadensersatzes ausschließlich nach den einschlägigen Vorschriften für die Luftbeförderung.
  8. Der Unternehmer übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung von Gepäck oder anderen Gegenständen während der Pauschalreise und Beförderung.

Artikel XIII
Streitbeilegung

  1. Die Rechtsverhältnisse, die zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertragsverhältnisses entstehen, unterliegen der Rechtsordnung der Slowakischen Republik.
  2. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass im Falle eines Streitfalls die Zuständigkeit der Gerichte der Slowakischen Republik gegeben ist.
  3. Im Falle eines Streits mit dem Verbraucher ist der Verbraucher berechtigt, sich mit einem Antrag auf Abhilfe an den Unternehmer zu wenden, wenn der Verbraucher mit der Art und Weise der Reklamationsbearbeitung nicht zufrieden ist oder wenn er der Ansicht ist, dass der Unternehmer seine Rechte verletzt hat. Der Antrag auf Abhilfe kann per E-Mail an: heming@heminghunting.com oder per Post an die Adresse des Unternehmers gesendet werden. Falls der Unternehmer den Antrag ablehnend beantwortet oder innerhalb von 30 Tagen ab dessen Absendung nicht beantwortet, hat der Verbraucher das Recht, einen Antrag auf Einleitung eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens bei einer der Stellen für alternative Streitbeilegung einzureichen.
  4. Die Bedingungen der alternativen Streitbeilegung werden durch Gesetz Nr. 391/2015 Slg. über die alternative Streitbeilegung geregelt.
  5. Der Verbraucher kann den Antrag auf Einleitung eines alternativen Streitbeilegungsverfahrens bei der zuständigen Stelle für alternative Streitbeilegung einreichen, bei der es sich um eine juristische Person handelt, die in der vom Innenministerium der Slowakischen Republik geführten Liste eingetragen ist, oder bei der Slowakischen Handelsinspektion (www.soi.sk).
  6. Der Verbraucher kann die Beschwerde auch über die von der EU betriebene Plattform für alternative Streitbeilegung RSO einreichen. Die Beschwerde kann durch Ausfüllen eines Online-Formulars auf der Seite http://ec.europa.eu/consumers/odr/index_en.htm eingereicht werden. Das Recht der Wahl zwischen den Stellen der alternativen Streitbeilegung hat der Verbraucher.
  7. Die Streitbeilegung durch eine der Stellen für alternative Streitbeilegung kann nur vom Verbraucher geltend gemacht werden. Die alternative Streitbeilegung betrifft nur Streitigkeiten aus Fernabsatz-Verbraucherverträgen.
  8. Die alternative Streitbeilegung ist grundsätzlich kostenlos. Die Stelle der alternativen Streitbeilegung kann vom Verbraucher für die Einleitung des alternativen Streitbeilegungsverfahrens eine Gebühr in Höhe von maximal 5 Euro verlangen.

Artikel XIV
Schutz personenbezogener Daten

  1. Der Unternehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Reisenden zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß der DSGVO und dem Gesetz Nr. 18/2018 Slg. sowie Nr. 122/2013 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten.
  2. Die Bedingungen der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verantwortlichen sind auf der Internetseite www.heming.com im Abschnitt Schutz personenbezogener Daten spezifiziert.

Artikel XV
Schlussbestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der auf der Internetseite www.heming.sk am Tag der Absendung des Vertragsabschlusses angegebenen Fassung.
  2. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, sofern dies durch eine Änderung der Geschäftspolitik oder der geltenden Gesetzgebung erforderlich wird.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von der Rechtsanwaltskanzlei Lanikova Group, s.r.o. für den Betreiber des Online-Shops ausgearbeitet und sind gemäß Gesetz Nr. 185/2015 Slg., Urheberrechtsgesetz, in der jeweils geltenden Fassung geschützt. Ohne Zustimmung des Urhebers ist es untersagt, dieses urheberrechtlich geschützte Werk in jeglicher Form zu verwenden, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, zu kopieren, zu veröffentlichen, zu verändern, zu bearbeiten, zu verbreiten oder sonst wie zu missbrauchen.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 2.9.2023 in Kraft.