Jagdgast

Jagdbegriffe

Jagdgast ist eine Person, die im Besitz eines gültigen Jagdscheins ist und die Jagd auf Einladung des Nutzungsberechtigten eines Jagdreviers ausübt. Der Jagdgast ist kein dauerhaftes Mitglied des Reviers, sondern erhält aufgrund der Einladung das Recht, an der Jagd teilzunehmen. Seine jagdliche Tätigkeit im Revier erfolgt ausschließlich mit Zustimmung des Eigentümers oder Pächters des Jagdrechts.

Jagdgäste unterliegen denselben gesetzlichen Vorschriften und jagdlichen Regeln wie die Revierjäger. Dazu gehören insbesondere ein gültiger Jagdschein, die Einhaltung aller jagdrechtlichen Bestimmungen, der Naturschutzvorschriften sowie der Grundsätze der Waidgerechtigkeit. Der Jagdgast darf nur im Rahmen der vom Revierinhaber festgelegten Bedingungen jagen, etwa hinsichtlich Jagdart, Wildart, Jagdzeit und Sicherheitsregeln.

"Jagdgast" ist ein Begriff, der direkt aus dem jagdlichen Leben entstanden ist. jagd auf sikahirsch, schwarzwildjagden

In der Praxis werden Jagdgäste häufig zu Gesellschaftsjagden eingeladen, zur Bejagung bestimmter Wildarten oder im Rahmen jagdlicher Traditionen und gesellschaftlicher Anlässe. In vielen Fällen handelt es sich um eine entgeltliche Jagdausübung, bei der der Jagdgast für den Abschuss bestimmter Wildarten ein vereinbartes Entgelt entrichtet. Solche Jagdeinladungen fördern den Austausch innerhalb der Jägerschaft und tragen zugleich zu einer geregelten und nachhaltigen Bewirtschaftung des Wildbestandes im Jagdrevier bei.