Nicht geschütztes Wild

Jagdbegriffe

Nicht geschütztes Wild bezeichnet Wildarten, deren Bejagung keiner festgelegten Schonzeit unterliegt und die nur eingeschränkt oder gar nicht besonderen jagdrechtlichen Schutzbestimmungen unterstehen. Diese Wildarten gelten als nicht gefährdet oder befinden sich nicht in einem Schutzstatus, der eine zeitliche Einschränkung der Jagd erforderlich machen würde. Nicht geschütztes Wild kann grundsätzlich ganzjährig bejagt werden, sofern dem keine regionalen jagdrechtlichen Regelungen oder besonderen Vorschriften entgegenstehen.

Der Begriff bezieht sich in der Regel auf Wildarten, die häufig vorkommen und deren Bestände nicht als bedroht gelten. Dazu können bestimmte Arten des Niederwildes oder auch invasive Wildarten zählen, die Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, forstlichen Beständen oder natürlichen Lebensräumen verursachen. Die Bejagung nicht geschützten Wildes dient häufig der Bestandsregulierung, um eine Überpopulation zu verhindern und ökologische sowie wirtschaftliche Schäden zu begrenzen.

Auch wenn für nicht geschütztes Wild keine Schonzeit besteht, kann die Bejagung dennoch an bestimmte Auflagen gebunden sein, etwa an jagdliche Genehmigungen, Abschusskontingente oder weitere rechtliche Vorgaben. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die Jagd verantwortungsvoll ausgeübt wird und keine negativen Auswirkungen auf das ökologische Gleichgewicht entstehen. Nicht geschütztes Wild unterliegt somit ebenfalls einer kontrollierten Bewirtschaftung mit dem Ziel, stabile und ausgewogene Wildbestände zu erhalten.

"Nicht geschütztes Wild" klingt Jägern vertraut – und das nicht nur jenen, die regelmäßig in den Wald gehen. jagd afrika, schwarzwildjagden