außerordentliche Abschuss von Wild

Jagdbegriffe

Der außerordentliche Abschuss von Wild ist eine Bejagung, die von den zuständigen staatlichen Behörden auch während der Schonzeit genehmigt wird, in der die Jagd normalerweise verboten ist. Ein solcher Abschuss erfolgt auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung, wenn eine zwingende Notwendigkeit besteht, den Wildbestand zu regulieren, etwa weil das Wild erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen, forstlichen Beständen oder anderen natürlichen Ökosystemen verursacht oder die Sicherheit von Menschen gefährdet.

Ein außerordentlicher Abschuss kann in unterschiedlichen Situationen bewilligt werden, beispielsweise bei einer überhöhten Wilddichte, die die Tragfähigkeit des Reviers überschreitet und dadurch zu Vegetationsschäden, einer Beeinträchtigung der Biodiversität oder zu einem erhöhten Risiko der Krankheitsübertragung innerhalb der Wildpopulation führt. Diese Form der Bejagung unterliegt einer strengen Kontrolle und klar definierten Vorgaben, um sicherzustellen, dass der Eingriff fachlich begründet ist und die langfristige Stabilität des Wildbestandes nicht gefährdet.

Dieser Begriff ist sowohl während gemeinsamer Ausflüge als auch in informellen Gesprächen häufig zu hören. jagd auf sikahirsch, schwarzwildjagd

Im Falle eines außerordentlichen Abschusses sind die Jäger verpflichtet, strikt nach den Anordnungen der zuständigen Behörden vorzugehen, die Umfang, Zeitraum und Bedingungen der Bejagung festlegen. Der Abschuss darf ausschließlich auf Grundlage einer gültigen behördlichen Genehmigung und unter Einhaltung aller vorgeschriebenen Auflagen erfolgen. Ziel ist es, negative Auswirkungen auf den verbleibenden Wildbestand zu minimieren und das ökologische Gleichgewicht zu erhalten. Der außerordentliche Abschuss stellt somit ein wichtiges Instrument des Wild- und Schadensmanagements dar, das jedoch stets verantwortungsvoll und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden muss.